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Datenschutzerklärung der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Datenschutzgrundsätze der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol speichert und verarbeitet Daten daher ausschließlich im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir beachten dabei folgende Grundsätze:

  • Wir respektieren und achten darauf, dass sowohl bei der Datenverarbeitung als auch bei der Datenübermittlung die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzt werden.
  • Wir ermitteln und verarbeiten – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger –personenbezogene Daten nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang und halten sie auch nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
  • Wir achten darauf, dass personenbezogene Daten, die nach den oben angeführten Grundsätzen zur Verarbeitung gelangen, auch richtig, vollständig und zutreffend sind.
  • Wir unternehmen alle vertretbaren Anstrengungen, dass personenbezogene Daten, die nach den oben angeführten Grundsätzen gespeichert sind und verarbeitet werden, nur von solchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden können, die mit der Erledigung der konkreten Verwaltungsaufgabe beauftragt sind und die zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Daten verpflichtet sind (Amtsgeheimnis). Die Daten dürfen nur im Zuge einer solchen Erledigung eingesehen werden. Unabhängig davon wird die auftrags- und zweckmäßige Verwendung von personenbezogenen Daten dokumentiert und regelmäßig kontrolliert.
  • Die Datenverarbeitung durch die Marktgemeinde St. Johann in Tirol erfolgt im Einklang mit den gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (zum Beispiel DSGVO, DSG, AVG, TKG,...).

Grundrecht auf Datenschutz

Das Grundrecht auf Datenschutz bewirkt einen Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten. Darunter ist der Schutz der Betroffenen vor Ermittlung ihrer Daten bzw. der Schutz vor der Weitergabe der über sie zulässiger Weise ermittelten Daten zu verstehen.

Welche Informationen (Daten) werden gesammelt und warum?

Darüber hinaus werden für die Online-Formulare, die Sie in Anspruch nehmen können, die uns von Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gegeben Daten verarbeitet, damit wir die von Ihnen erwünschte Leistung erbringen können. Diese Daten werden aber ausschließlich für die jeweilige Leistungserbringung verwendet.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nur in jenen Fällen an Dritte weitergegeben oder für einen anderen als den ursprünglichen Ermittlungszweck verwendet, in denen

  • wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (zum Beispiel bei gerichtlichen Erhebungen im Zuge der Aufklärung einer Straftat) oder
  • die von Ihnen angeforderte Leistung Ihren Wünschen entsprechend nicht anders erbracht werden kann oder
  • wir Ihre Zustimmung dazu haben.

Eine Zustimmungserklärung ist allerdings nur dann einzuholen, wenn für eine Datenverwendung keine andere Rechtsgrundlage besteht. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir die IP-Adresse und den Domain-Namen von Besuchern unserer Website automatisch erfassen und mit etwaigen Fehlersituationen verknüpfen. Diese Informationen müssen aus Gründen der Rechnersicherheit für die interne Systemadministration verarbeitet werden; anders könnte unsere Firewall, die vor unbefugtem Eindringen in unser System und damit auch die Daten schützt, nicht funktionieren.

Diese Informationen werden zusätzlich noch für rein statistische Auswertungen der Attraktivität unseres Siteangebotes verwendet, um für Sie unser Webangebot zu verbessern.

Auskunftsrecht

Das Datenschutzgesetz regelt, dass Sie Auskunft über eigene Daten erhalten. Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu verlangen. Wir können jedoch nur Auskunft über Daten geben, die wir selbst verarbeiten. Daten anderer Behörden oder Stellen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol.

Eine Übermittlung von Akten ist nicht vorgesehen. Das Recht auf Auskunft beschränkt sich auf die eigene Person. Personen, die Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten erhalten wollen, müssen daher ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Führerschein oder Reisepass, bei unseren Datenschutzbeauftragten nachweisen. Daten anderer Personen können nicht abgefragt werden.

Sie können mithilfe des Auskunftsrechts Informationen darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten, für welchen Zweck diese Verwendung finden, woher die Marktgemeinde St. Johann in Tirol ihre Daten hat und an wen sie sie übermittelt hat.

Ihr Recht bezieht sich dabei auf Informationen, die in strukturierten Datensammlungen enthalten sind. Eine Richtigstellung, Löschung oder Einschränkung inhaltlich veränderbarer Daten kann begehrt werden. Neben dem Auskunftsrecht steht Ihnen auch das Recht auf Akteneinsicht zu. Dieses richtet sich nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht oder Abgabenrecht und hat eine Parteistellung zur Voraussetzung.

Recht auf Löschung

Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten in einem der folgenden Fälle:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung der betroffenen Person, diese widerruft und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft für Kinder erhoben (Art. 8 Abs. 1 DSGVO).
  • Es gibt Einschränkungen des Rechts auf Löschung, zB wenn die Daten zur Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).

Wenn Sie die Verarbeitung für unrechtmäßig halten, aber die Löschung ablehnen, können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO beantragen (Art. 18 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie ein schriftliches Begehren an uns richten.

Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die Berichtung von unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenden Sie sich dabei bitte schriftlich an unsere Datenschutzbeauftragten.

Videoüberwachung Integrationsschulhof Volksschule

Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat ein berechtigtes Interesse, den Spiel- und Erholungsplatz "Integrationsschulhof Volksschule", Neubauweg 5, 6380 St. Johann in Tirol, vor Vandalismus und mutwilligen Beschädigungen zu schützen und in einem bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Zweck:

Die Videoüberwachung erfolgt zum Schutz des öffentlichen Eigentums, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Die Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Verantwortliche nach DSGVO

Verantwortliche für sämtliche Datenverarbeitungen ist die Marktgemeinde St. Johann in Tirol.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einreichen.

Kontaktadresse der Verantwortlichen 

Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol, Tel. +43 5352 6900, E-Mail: gemeinde@st.johann.tirol

Datenschutzbeauftragte der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Phillip Worschitz, Stefan Brandtner, beide erreichbar unter den Kontaktdaten der Verantwortlichen