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Fußgängerzone

Seit 1996 gibt es im St. Johanner Ortszentrum eine Fußgängerzone. Sie umfasst den Hauptplatz und den Kirchplatz sowie Teile der daran angrenzenden Straßen (Kaiserstraße, Speckbacherstraße, Dechant-Wieshoferstraße und Bahnhofstraße). Der Zulieferverkehr ist in der Zeit von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr möglich. Bei Veranstaltungen können Sondergenehmigungen zur Befahrung der Fußgängerzone für Anlieferungen auch zu anderen Uhrzeiten erteilt werden.