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Hundeverbot am Friedhof

In letzter Zeit fällt vermehrt auf, dass viele Leute die Friedhöfe mit ihren Hunden besuchen und es dadurch auch zu Verschmutzungen der Friedhofsanlagen durch Hundekot kommt.

Zudem werden die meisten Hunde am Friedhof durch den Geruch der Leichen sehr nervös.

Wir weisen daher nachdrücklich auf das Hundeverbot in der Friedhofsordnung hin, das folgendes besagt: „Das Mitbringen von Tieren und Fahrzeugen ist verboten (ausgenommen sind Assistenz- und Therapiehunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz und die Verwendung von Fahrzeugen, die der Fortbewegung von Menschen mit Behinderung dienen).“ Außerdem ist den Anordnungen der mit der Aufsicht der Friedhöfe betrauten Personen Folge zu leisten.

In diesem Zusammenhang möchten wir ebenso in Erinnerung rufen, dass das Mitbringen von Hunden auch in den öffentlichen Spielplätzen sowie allen öffentlichen Gebäuden verboten ist.

St. Johanner Friedhofstag