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Veranstaltungen

Veranstaltungen sind anzumelden

Wenn jemand eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz bei der Gemeinde angemeldet werden. Dies erfolgt über das Online-Formular „Veranstaltungsanmeldung“.

Nicht anmeldepflichtig sind Veranstaltungen, die in einer dafür genehmigten Betriebsanlage (z.B.: Gasthaus) stattfinden, weiters Veranstaltungen zu denen nicht mehr als 1.000 Personen erwartet werden, wenn es sich dabei um Sportveranstaltungen mit lokalem Charakter, Veranstaltungen, die dem örtlichen Brauchtum entsprechen oder Veranstaltungen, die mildtätigen, wissenschaftlichen oder bildungsspezifischen Zwecken dienen, handelt. Nähere Informationen dazu gibt es im Marktgemeindeamt bei Mag. Peter Fischer, Tel.: 05352 6900 213.

Laut Gesetz sind gewisse Anmeldefristen einzuhalten, und zwar muss die Anmeldungen bei Veranstaltungen bis zu 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern mindestens vier Wochen vorher erfolgen, bei über 1.000 erwarteten Personen mindestens sechs Wochen davor.

Die Veranstaltungsbehörde erstellt auf Grundlage der Online-Anmeldung einen Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Vorschreibungen.

 

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